Auch der Nichtberechtigte kann Eigentum übertragen, wenn der Erwerber ihn für den Berechtigten hält
Die Eigentumsübertragung erfolgt durch den dazu Berechtigten
Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat
Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt